Verbindliche Auskunft vom Finanzamt

Eine verbindliche Auskunft des Finanzamts kann bei bedeutenden Steuerfragen Rechtssicherheit für die Zukunft geben.

Wer steuerlich relevante Entscheidungen treffen muss, aber nicht sicher ist, wie das Finanzamt die Rechtslage einstuft, kann sich mit dem Antrag auf eine verbindliche Auskunft vor einer bösen Überraschung bei der nächsten Steuerprüfung schützen. Allerdings ist die Auskunft regelmäßig gebührenpflichtig. Außerdem muss der Steuerzahler aufgrund der erheblichen steuerlichen Auswirkungen ein besonderes Interesse an der Auskunft haben, um einen Antrag stellen zu können.

Das Bayerische Landesamt für Steuern hat nun einige praxisrelevante Details zur Erteilung verbindlicher Auskünfte festgelegt. Insbesondere wird klargestellt, welches Finanzamt in bestimmten Fällen für die Bearbeitung der Anfrage zuständig ist. Auch Regeln zur internen Bearbeitung und Dokumentation in den Finanzämtern hat das Landesamt festgelegt.

  • Antrag: Als Anträge auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft sind nur Schreiben zu werten, die ausdrücklich als solche bezeichnet sind und alle vorgeschriebenen Angaben enthalten. Bei unvollständigen Anträgen - insbesondere bei unvollständiger Sachverhaltsdarstellung - soll das Finanzamt dem Antragsteller mit dem Hinweis einer ansonsten erfolgenden Ablehnung der Auskunftserteilung Gelegenheit zur Nachholung und Ergänzung fehlender Angaben geben.

  • Besonderes Interesse: Ein besonderes steuerliches Interesse für die Erteilung von verbindlichen Auskünften setzt einen Sachverhalt voraus, der schwierig zu lösende steuerliche Fragen aufwirft und nicht bereits durch Schreiben des Bundesfinanzministeriums oder im Bundessteuerblatt veröffentlichte Urteile des Bundesfinanzhofs geklärt worden ist. Eine Ablehnung der verbindlichen Auskunft ist jedoch nur dann gerechtfertigt, wenn eindeutig erkennbar ist, dass auf den geschilderten Sachverhalt das entsprechende Schreiben oder Urteil angewendet werden kann.

  • Zuständigkeit: Zuständig für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft ist die für die Festsetzung oder Feststellung zuständige Stelle im Finanzamt. Da das Finanzamt nicht verpflichtet ist, für die zu erteilende Auskunft Ermittlungen durchzuführen, werden die Außendienste vor Beantwortung der Auskunft nicht mit Sachverhaltsaufklärungen beauftragt. Soweit für einen Teil der erbetenen Auskunft ein anderes Finanzamt zuständig ist, soll der Antragsteller an dieses verwiesen werden.

  • Einbringungsfälle: Für verbindliche Auskünfte in Einbringungsfällen ist immer das Körperschaftsteuer-Finanzamt zuständig. Wird ein Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil in eine Kapitalgesellschaft eingebracht und erhält der Einbringende dafür neue Anteile an der Gesellschaft, so darf die Kapitalgesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen mit seinem Buchwert oder mit einem höheren Wert ansetzen. Auch wenn für die Prüfung des Wertansatzes bei der Kapitalgesellschaft überwiegend auf Faktoren abzustellen ist, die nur aus der Sicht des Einbringenden beurteilt werden können, ändert das nichts an der Primärzuständigkeit des Körperschaftsteuer-Finanzamts.

  • Betriebsaufspaltung: Bei einer Betriebsaufspaltung ist für die Zuständigkeit entscheidend, bei welchem Unternehmen sich die unmittelbaren steuerlichen Auswirkungen zeigen. Im Zweifelsfall sollen sich die für das Besitzunternehmen und das Betriebsunternehmen zuständigen Finanzämter abstimmen.


Verantwortlich für die Inhalte dieser Website:

Ranftl & Matthäi GbR

Max Ranftl
Die gesetzliche Berufsbezeichnung Wirtschaftsprüfer / Steuerberater wurde in der Bundesrepublik Deutschland (Bayern) erworben.

Jürgen Matthäi
Die gesetzliche Berufsbezeichnung Steuerberater wurde in der Bundesrepublik Deutschland (Bayern) erworben.

Lutzstraße 2, IV, 80687 München

Tel. +49 (0) 89 / 546 721-02
Fax +49 (0) 89 / 546 721-05
E-Mail: info@ranftl-matthaei.de

USt-IdNr.: DE 199347107

Konzeption, Design und Technische Umsetzung:
FORMAT D – DIGITALAGENTUR MIT STRATEGISCHER KREATIVITÄT


Zuständige Aufsichtsbehörde:
Wirtschaftsprüferkammer Berlin bzw. Steuerberaterkammer München.

Die Steuerberater der Kanzlei Ranftl & Matthäi sind Mitglieder der Steuerberaterkammer München. Max Ranftl ist Mitglied der Wirtschaftsprüferkammer Berlin.

Die berufsrechtlichen Regelungen können bei der zuständigen Wirtschaftsprüferkammer / Steuerberaterkammer Berlin / München eingesehen werden. Diese finden Sie auch auf der Homepage der Wirtschaftsprüferkammer (www.wpk.de) bzw. der Bundessteuerberaterkammer (www.bstbk.de)

Berufshaftpflichtversicherung
Es besteht eine Berufshaftpflichtversicherung bei der Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland, 53287 Bonn. Der räumliche Geltungsbereich der Versicherung erstreckt sich auf die Bundesrepublik Deutschland sowie auf das Ausland nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

Haftungsausschluss
Inhalt des Onlineangebotes/Links
Die Inhalte dieser Website, insbesondere die aktuellen steuerrechtlichen Informationen werden mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert. Gleichwohl übernimmt der Anbieter keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen.

Insbesondere sind die Informationen allgemeiner Art und stellen keine Steuerberatung dar.

Die Inhalte externer Links unterliegen der Haftung der jeweiligen Anbieter. Durch Links auf fremde Seiten macht sich der Anbieter nicht deren Inhalte und Meinungen zu eigen. Für die Inhalte und Verfügbarkeit der verlinkten, externen Informationsangebote sind die jeweiligen Anbieter verantwortlich.

Datenschutzhinweise

Wir freuen uns, dass Sie unsere Website besuchen und unseren Service nutzen. Die Sicherheit von Daten im Internet wird vom der Kanzlei Ranftl & Matthäi ernst genommen und entsprechend vertraulich behandelt. Wir halten uns an die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen und nutzen Ihre Daten nur für Zwecke, für die Sie uns die Berechtigung erteilt haben. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn dies wäre ausdrücklich so mit Ihnen vereinbart oder von Ihnen gewünscht. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu verlangen.

Google Analytics
Dieses Angebot benutzt Google Analytics und Google Remarketing, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“). Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Computer der Nutzer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch sie ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Benutzung dieser Website durch die Nutzer werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Im Falle der Aktivierung der IP-Anonymisierung auf dieser Webseite, wird die IP-Adresse der Nutzer von Google jedoch innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zuvor gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. Die IP-Anonymisierung ist auf dieser Website aktiv. Im Auftrag des Betreibers dieser Website wird Google diese Informationen benutzen, um die Nutzung der Website durch die Nutzer auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen gegenüber dem Websitebetreiber zu erbringen. Die im Rahmen von Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Näheres und die genauen Bestimmungen hierzu finden Sie auf folgender Seite: https://www.google.com/analytics/learn/privacy.html

Die Nutzer können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; Dieses Angebot weist die Nutzer jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich werden nutzen können. Die Nutzer können darüber hinaus die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf ihre Nutzung der Website bezogenen Daten (inkl. Ihrer IP-Adresse) an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem sie das unter dem folgenden Link verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren: http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de

Sie können die Erfassung durch Google Analytics verhindern, indem Sie auf folgenden Link klicken. Es wird ein Opt-Out-Cookie gesetzt, der die zukünftige Erfassung Ihrer Daten beim Besuch dieser Website verhindert:
Google Analytics deaktivieren