Klarstellungen zu Erbschaftsteuerbefreiungen

Der Fiskus hat zu zwei Urteilen über die Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim und den Transfer der Steuerbegünstigung bei Erbauseinandersetzungen Stellung genommen.

Für die von der Familie selbst genutzte Wohnimmobilie gibt es eine Befreiung von der Erbschaftsteuer. Diese Befreiung setzt unter anderem voraus, dass die Immobilie vom Erben unmittelbar selbst genutzt wird, was immer wieder für Streit mit dem Finanzamt sorgt. So hatte der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Steuerbefreiung nicht in Frage kommt, wenn der Erbe von vornherein aus beruflichen Gründen gehindert ist, die Wohnung selbst zu nutzen. Eine theoretische Selbstnutzungsabsicht genügt nicht.

Dieses Urteil wendet die Finanzverwaltung zwar an, stellt aber ausdrücklich klar, dass es für die Befreiung weiterhin unschädlich ist, wenn die Pflegebedürftigkeit des Erben im Zeitpunkt des Erwerbs die Führung eines eigenen Haushalts nicht mehr zulässt oder ein Kind wegen seiner Minderjährigkeit im Zeitpunkt des Erwerbs rechtlich gehindert ist, einen Haushalt selbstständig zu führen. In diesen Fällen liegen objektiv zwingende Gründe vor, die den Erwerber an der Selbstnutzung hindern.

Ein weiteres Urteil des Bundesfinanzhofs betrifft die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit, die Begünstigung im Rahmen einer Erbauseinandersetzung auf einen Miterben zu übertragen. Dieser Begünstigungstransfer ist nach dem Urteil auch dann möglich, wenn die Vereinbarung über die Erbauseinandersetzung erst ca. 15 Monate nach dem Erbfall erfolgt ist. Wegen der Anforderung einer unverzüglichen Selbstnutzung hat der Fiskus hier einen Transfer und eine Rückwirkung auf den Zeitpunkt des Erbfalls nur dann als zeitnah anerkannt, wenn die Auseinandersetzungsvereinbarung innerhalb von sechs Monaten nach dem Erbfall erfolgt.

Nach dem Urteil hat die Finanzverwaltung zumindest teilweise Einsehen: Erfolgt die Erbauseinandersetzung erst nach mehr als sechs Monaten, kann der Begünstigungstransfer in begründeten Ausnahmefällen (z. B. aufgrund von Erbstreitigkeiten, Erstellung von Gutachten etc.) gewährt werden. Der Erbe muss dann aber die Gründe darlegen, die eine Erbauseinandersetzung innerhalb des Sechsmonatszeitraums verhindert haben. Die Aufweichung der Sechsmonatsfrist in begründeten Fällen gilt analog für den Begünstigungstransfer bei der Steuerbefreiung für Mietwohnungen, Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften.

Außerdem stellen die Finanzbehörden klar, dass eine unverzügliche Selbstnutzung des Erwerbers zu eigenen Wohnzwecken vorliegt und damit die Steuerbefreiung für das Familienheim zu gewähren ist, wenn zwar die tatsächliche Nutzung zu eigenen Wohnzwecken unverzüglich beginnt, die Erbauseinandersetzung jedoch erst danach und nach Ablauf des Sechsmonatszeitraums erfolgt.


Verantwortlich für die Inhalte dieser Website:

Ranftl & Matthäi GbR

Max Ranftl
Die gesetzliche Berufsbezeichnung Wirtschaftsprüfer / Steuerberater wurde in der Bundesrepublik Deutschland (Bayern) erworben.

Jürgen Matthäi
Die gesetzliche Berufsbezeichnung Steuerberater wurde in der Bundesrepublik Deutschland (Bayern) erworben.

Lutzstraße 2, IV, 80687 München

Tel. +49 (0) 89 / 546 721-02
Fax +49 (0) 89 / 546 721-05
E-Mail: info@ranftl-matthaei.de

USt-IdNr.: DE 199347107

Konzeption, Design und Technische Umsetzung:
FORMAT D – DIGITALAGENTUR MIT STRATEGISCHER KREATIVITÄT


Zuständige Aufsichtsbehörde:
Wirtschaftsprüferkammer Berlin bzw. Steuerberaterkammer München.

Die Steuerberater der Kanzlei Ranftl & Matthäi sind Mitglieder der Steuerberaterkammer München. Max Ranftl ist Mitglied der Wirtschaftsprüferkammer Berlin.

Die berufsrechtlichen Regelungen können bei der zuständigen Wirtschaftsprüferkammer / Steuerberaterkammer Berlin / München eingesehen werden. Diese finden Sie auch auf der Homepage der Wirtschaftsprüferkammer (www.wpk.de) bzw. der Bundessteuerberaterkammer (www.bstbk.de)

Berufshaftpflichtversicherung
Es besteht eine Berufshaftpflichtversicherung bei der Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland, 53287 Bonn. Der räumliche Geltungsbereich der Versicherung erstreckt sich auf die Bundesrepublik Deutschland sowie auf das Ausland nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

Haftungsausschluss
Inhalt des Onlineangebotes/Links
Die Inhalte dieser Website, insbesondere die aktuellen steuerrechtlichen Informationen werden mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert. Gleichwohl übernimmt der Anbieter keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen.

Insbesondere sind die Informationen allgemeiner Art und stellen keine Steuerberatung dar.

Die Inhalte externer Links unterliegen der Haftung der jeweiligen Anbieter. Durch Links auf fremde Seiten macht sich der Anbieter nicht deren Inhalte und Meinungen zu eigen. Für die Inhalte und Verfügbarkeit der verlinkten, externen Informationsangebote sind die jeweiligen Anbieter verantwortlich.

Datenschutzhinweise

Wir freuen uns, dass Sie unsere Website besuchen und unseren Service nutzen. Die Sicherheit von Daten im Internet wird vom der Kanzlei Ranftl & Matthäi ernst genommen und entsprechend vertraulich behandelt. Wir halten uns an die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen und nutzen Ihre Daten nur für Zwecke, für die Sie uns die Berechtigung erteilt haben. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn dies wäre ausdrücklich so mit Ihnen vereinbart oder von Ihnen gewünscht. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu verlangen.

Google Analytics
Dieses Angebot benutzt Google Analytics und Google Remarketing, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“). Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Computer der Nutzer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch sie ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Benutzung dieser Website durch die Nutzer werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Im Falle der Aktivierung der IP-Anonymisierung auf dieser Webseite, wird die IP-Adresse der Nutzer von Google jedoch innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zuvor gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. Die IP-Anonymisierung ist auf dieser Website aktiv. Im Auftrag des Betreibers dieser Website wird Google diese Informationen benutzen, um die Nutzung der Website durch die Nutzer auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen gegenüber dem Websitebetreiber zu erbringen. Die im Rahmen von Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Näheres und die genauen Bestimmungen hierzu finden Sie auf folgender Seite: https://www.google.com/analytics/learn/privacy.html

Die Nutzer können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; Dieses Angebot weist die Nutzer jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich werden nutzen können. Die Nutzer können darüber hinaus die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf ihre Nutzung der Website bezogenen Daten (inkl. Ihrer IP-Adresse) an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem sie das unter dem folgenden Link verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren: http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de

Sie können die Erfassung durch Google Analytics verhindern, indem Sie auf folgenden Link klicken. Es wird ein Opt-Out-Cookie gesetzt, der die zukünftige Erfassung Ihrer Daten beim Besuch dieser Website verhindert:
Google Analytics deaktivieren